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Demokratie: Unerlässliche institutionelle Reformen

Demokratie: Unerlässliche institutionelle Reformen

1) Länderübergreifende Listen

Die Europäische Union ist eine unvollendete Demokratie. Sicher, sie hat ein Parlament, dessen Befugnisse im Laufe der Zeit zugenommen haben. Doch seine Befugnisse bleiben begrenzt! Es verfügt über keine Kompetenz in Sachen Steuereinnahmen, es hat kein echtes Initiativrecht, und es spielt bei der Wahl der Mitglieder der europäischen Exekutive eine untergeordnete Rolle.

Doch vor allem ist seine Zusammensetzung vielmehr das Ergebnis nationaler Triebkräfte als Ausdruck einer echten europäischen Dynamik.

Die EDP befürwortet die Einführung länderübergreifender Listen zur Zuweisung einer erheb­lichen Anzahl der im Europäischen Parlament zu besetzenden Sitze.

Damit werden Wähler in der Lage sein, zwischen Listen, welche Programme für ganz Europa vertreten, zu wählen.

2) Stärkung der partizipatorischen Demokratie.

Zu viele Bürger nehmen die europäische Union als eine anonyme bürokratische Maschinerie wahr, die unempfänglich für ihre Probleme und Sehnsüchte und fernab ihrer Sorgen und Forderungen ist.

Die EDP möchte dazu beitragen, diese Kluft zu verringern. Sie fordert die Europäische Union auf, die notwendigen Mittel zu mobilisieren, um dafür zu sorgen, dass die Bürger von ihrem Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, wissen.

Die EDP hält es ebenfalls für dringend notwendig, die Regeln der Europäischen Bürger­bewegung zu überprüfen und zu lockern. Diese eröffnet den Bürgern die Möglichkeit, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Rechtsakt zu einem Thema, das sie bewegt, vorzuschlagen.

3) Bestrafung des Missbrauchs der Autorität durch einen Mitgliedsstaat:

Angesicht der Regelungen, welche manchmal Einstimmigkeit erfordern, ist es nicht hinnehmbar, dass ein Mitgliedsstaat, der zu populistischen und sogar totalitären Tendenzen hin abgleitet, in der Lage sein könnte, allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seinen Willen aufzuzwingen. Grunddemokratische Völker und Nationen dürfen und können niemals akzeptieren, dass derartige Regimes die Europäische Union lähmen und blockieren.

Die EDP befürwortet die Einführung des EU-Mechanismus für Demokratie, Rechts­staatlichkeit und Grundrechte. Mit dieser Entschließung des Europäischen Parlaments wird der Europäische Gerichtshof dabei gestärkt, sich mit Verstößen gegen die Rechts­staatlichkeit in EU-Mitgliedsstaaten zu befassen.

Angesichts der Risiken populistischer, gar autoritärer Auswüchse, mit denen Europa konfrontiert wird, möchten wir für die Einführung eines System eintreten, in dem die Missachtung der Grundwerte (Artikel 7 des Vertrages von Lissabon) folgende Konsequenzen hätte:

  • Einfrieren sämtlicher europäischer Finanzhilfen
  • Aussetzung sämtlicher Stimmrechte bei einstimmiger Entscheidungen.

Als Überbrückungsmaßnahme des Verfahrens gemäß Artikel 7 des Vertrages von Lissabon können geeignete Personen und Organisationen aus dem Mitgliedsstaat europäische Finanzmittel unmittelbar bei der Europäischen Kommission beantragen.